Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Garten- und Landschaftsbau/Landschaftspflege, Stand: 03.2021
§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde die Geltung unserer AGB an.
2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Soweit nichts anderes vereinbart, erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Angebote unsererseits sind stets freibleibend. Alle zu dem Angebot gehörenden Angaben unterliegen handelsüblichen Abweichungen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Erst die vom Kunden an uns gerichtete Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die bestellte Ware, bzw. das bestellte Werk/Leistung dar.
3. Die erteilten Aufträge werden erst durch die Bestätigung in Schrift- bzw. Textform (Auftragsbestätigung) unsererseits, durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung verbindlich.
4. Der Leistungsumfang wird durch schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Insbesondere bedürfen Nebenabreden und Änderungen einer Bestätigung unsererseits mindestens der Textform.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Für die Erbringung der vereinbarten Leistung zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten – sofern Materialen von uns erworben werden – unsere Preise ab Werk.
Bei Lieferungen frei Haus werden Kosten für Fracht, Porti, Versicherungen und sonstige Nebenleistungen gesondert in Rechnung gestellt bzw. in den Angebotspreis eingerechnet.
2. Gegenüber Verbrauchern ist die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer in unseren Preisen zwingend enthalten.
3. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist damit nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preiserhöhungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostenentwicklung zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
6. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Ratenzahlung wird nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Deren Spesen und Kosten, sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.
7. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
8. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Bei Auslandskunden gehen die Überweisungskosten zu Lasten des ausländischen Auftraggebers.
Der europäische Auftraggeber hat seine Umsatzsteuer-ID-Nummer zu nennen. Bei Kunden außerhalb der EU gehen die Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Leistungszeit
1. Sämtliche Angaben zu Lieferzeit, Fertigstellung einer Leistung bzw. Lieferung sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
2. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge verzögern, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlichen, neuen Lieferfristen mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, bzw. nicht möglich, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich zurückerstattet.
Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Der Kunde kann uns schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) auffordern, vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Die angemessene Frist darf in keinem Fall eine Dauer von zwei Wochen unterschreiten. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Maßgebend für die Erfüllung von Lieferterminen ist der Tag der Versendung bzw. der Anlieferung durch uns.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug geraten ist oder damit begonnen hat, seine Mitwirkungspflichten zu verletzen.
§ 5 Abnahme
1. Die Abnahme unserer Leistung durch den Kunden hat spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige zu erfolgen.
2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Abnahmeprotokoll vom Kunden zu unterzeichnen.
3. Wird die Abnahme zu Recht verweigert, da die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde, erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll benannten Mängeln.
4. Unterbleibt die Abnahme unserer Leistung, gilt diese nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige als abgenommen, sofern die Leistung abnahmefähig und abnahmereif ist und wir den Kunden auf den Fristbeginn hingewiesen haben.
§ 6 Gewährleistung; Verjährung
1. Ist der Kunde Verbraucher, gelten bei Vorliegen eines Mangels die gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Rügen haben schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
Abweichend von § 634a I Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 12 Monate mit der Abnahme
– für Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache einschließlich Planungsleistungen,
– für Arbeiten an einem Grundstück einschließlich Planungsleistungen.
Die übrigen Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Haftung für Schäden
1. Ist der Kunde Verbraucher, ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (unter Kardinalpflichten versteht man solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) und für den Ersatz von Verzugsschäden im Sinne von § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Ist der Kunde Unternehmer, ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und für Verzugsschäden im Sinne von § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,3% des Auftragswertes, insgesamt höchstens jedoch auf 5% des Auftragswertes begrenzt.
3. Der vorgenannte Haftungsausschluss (§ 7 Ziff. 1 und 2) gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels beginnt der Lauf der Verjährungsfrist ab Übergabe der Sache bzw. Abnahme.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zu Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen der Ware in sonstiger Weise. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein den Dritten auf unsere an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht verpflichtet oder nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, von deren Vermietung oder der Begründung eines ähnlichen Nutzungsverhältnisses an ihr schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 10 %, haben wir auf Verlangen des Bestellers uns zustehende Sicherheiten nach unserer Wahl im entsprechenden Umfang freizugeben.
§ 9 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.
§ 10 Schriftform
Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstiger Hilfspersonen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung. Nur diese oder ein ausdrücklich schriftlich bevollmächtigter Vertreter sind berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben oder entgegenzunehmen bzw. diese Bedingungen abzuändern oder abzubedingen.
§ 11 Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig nach Einleiten eines Mahnverfahrens und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der dort stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
§ 12 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Standort der Werkstatt und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 13 Streitbeilegungsverfahren
1. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Vertrages außerhalb unserer Geschäftsräume und beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über welches wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informieren. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Punkt 3 geregelt.
2. Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über die unten angegebenen Kontaktdaten mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vier-zehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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3. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (individuelle Anfertigung). Ferner besteht das Widerrufsrecht nicht für Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen; Stand 03.2021
§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (= AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde die Geltung unserer AGB an.
2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung, die Produkte zu bestellen,
2. Angebote unsererseits sind stets freibleibend. Alle zu dem Angebot gehörenden Angaben unterliegen handelsüblichen Abweichungen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Die erteilten Aufträge (Bestellungen) werden erst durch die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) unsererseits, durch Lieferung oder sonstige Übergabe der Ware innerhalb von zwei Wochen verbindlich.
4. Der Leistungsumfang wird durch schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Insbesondere bedürfen Nebenabreden und Änderungen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
5. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
6. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk.
Bei Lieferungen frei Haus werden Kosten für Fracht, Porti, Versicherungen und sonstige Nebenleistungen gesondert in Rechnung gestellt bzw. in den Angebotspreis eingerechnet.
2. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in unseren Preisen zwingend enthalten.
3. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist damit nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preiserhöhungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostenentwicklung zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
6. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Er- halt der Rechnung ohne jeden Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Ratenzahlung wird nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Deren Spesen und Kosten, sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.
7. Ist der Kunde Verbraucher, werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens und dessen Geltendmachung bleibt vorbehalten.
8. Ist der Kunde Unternehmer, werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten.
9. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
10. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
11. Bei Auslandskunden gehen die Überweisungskosten zu Lasten des ausländischen Auftraggebers.
Bei Drittlandskunden gehen die Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer zu Lasten des Auftraggebers.
Der europäische Auftraggeber hat seine Umsatz-steuer-ID- Nummer zu nennen.
§ 4 Leistungszeit
1. Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
2. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge verzögern, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlichen, neuen Lieferfristen mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich zurückerstattet.
Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Die angemessene Frist darf in keinem Fall eine Dauer von zwei Wochen unterschreiten. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Maßgebend für die Erfüllung von Lieferterminen ist der Tag der Versendung bzw. der Anlieferung durch uns.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt. den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Ge- fahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug geraten ist oder damit begonnen hat, seine Mitwirkungspflichten zu verletzen.
§ 5 Gefahrübergang
1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart und der Kunde Unternehmer ist, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an ihn auf den Kunden über.
§ 6 Haftung für Mängel
1. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt rechtzeitige Absendung. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren übernommen haben.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
3. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen 2 Jahre, bei der Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels handelt. Für diese gilt § 7.
4. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer 1 Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels handelt. Für solche Ansprüche gilt § 7.
§ 7 Haftung für Schäden
1. Ist der Kunde Verbraucher, ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen. sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und für den Ersatz von Verzugsschäden im Sinne von § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Vollzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, insgesamt höchstens jedoch auf 5 % des Lieferwertes begrenzt.
2. Ist der Kunde Unternehmer, ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und für Verzugsschäden im Sinne von § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% des Lieferwertes, insgesamt höchstens jedoch auf 5% des Lieferwertes begrenzt.
3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels beginnt der Lauf der Verjährungsfrist ab Übergabe der Sache.
5. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zu Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen der Ware in sonstiger Weise. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vor- hinein den Dritten auf unsere an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht verpflichtet oder nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, von deren Vermietung o- der der Begründung eines ähnlichen Nutzungsverhältnisses an ihr schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 10 %, haben wir auf Verlangen des Bestellers uns zustehende Sicherheiten nach unserer Wahl im entsprechenden Umfang freizugeben.
§ 9 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der T extform.
§ 10 Schriftform
Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstiger Hilfspersonen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung. Nur diese oder ein ausdrücklich schriftlich bevollmächtigter Vertreter sind berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben oder entgegenzunehmen bzw. diese Bedingungen abzuändern oder abzubedingen.
§ 11 Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig nach Einleiten eines Mahnverfahrens und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der dort stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu- dsgvo-fuer-verbraucher/
§ 12 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Standort der Werkstatt und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Chiemgau Maßarbeit gGmbH
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