Inklusions-
unternehmen
INKLUSIONSUNTERNEHMEN, WAS IST DARUNTER ZU VERSTEHEN?
Ein Inklusionsunternehmen ist ein juristisch selbstständiges besonderes Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Es verfolgt wirtschaftliche Ziele und besetzt gleichzeitig dauerhaft den ca. hälftigen Anteil seiner Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung. Es dient zur dauerhaften beruflichen Integration und Weiterbildung behinderter Menschen.
BAG Inklusionsfirmen e. V. (bag-if.de); „Leuchtturmfunktion“
In Inklusionsunternehmen haben die Mitarbeitenden nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Sie sind sozialversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden. Inklusionsunternehmen zeichnen sich als Leuchttürme der sozialen Marktwirtschaft aus, indem sie mit einer hohen Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen den Ansprüchen der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des freien Marktes genügen.